Diese zwei kleinen Auflaufformen aus Steingut sind die perfekte Ergänzung für Ihre Küche, um einzelne Portionen zu servieren. Hergestellt aus hochwertigem Steinzeug, das eine gleichmäßige Wärmeverteilung für tadellose Back- und Bratergebnisse gewährleistet. Die kompakte Größe eignet sich perfekt für die Zubereitung einzelner Portionen köstlicher Gerichte, von leckeren Aufläufen bis hin zu üppigen Crumbles, und verleiht Ihren Speisen einen Hauch von Raffinesse. Und dank der glänzenden Innenseite ist das Reinigen nach dem Kochen ein Kinderspiel.
| Farbe | SCHWARZ, GRAU |
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| Abmessung | |
| Material | |
| Druckgruppe |
Pflege & Sicherheit
Bitte beachten Sie, dass die im Shop angebotenen Artikel für den Einsatz im gewerblichen Bereich konzipiert sind. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken und Sachschäden gelten folgende Bestimmungen als vereinbart:
- Eigenverantwortliche Eignungsprüfung: Als gewerblicher Besteller obliegt Ihnen die Pflicht, die Eignung der Artikel für Ihren spezifischen Einsatzzweck sowie für Ihre Zielgruppe vorab eigenständig zu prüfen. Dies gilt insbesondere für mechanische Belastungsgrenzen, Materialunverträglichkeiten und technische Spezifikationen.
- Nachrangigkeit von Shop-Angaben: Die Produktbeschreibungen im Onlineshop dienen lediglich der allgemeinen Identifikation. Rechtlich verbindliche Sicherheits- und Pflegehinweise sowie Belastungslimits ergeben sich ausschließlich aus den vom Hersteller bereitgestellten Merkblättern oder den dem Produkt beigefügten Original-Dokumentationen.
- Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern: Da Herstellerinformationen und Konformitätserklärungen (z.B. CE, RoHS, REACH) oft separat geführt werden, stellen wir Ihnen diese für den jeweiligen Artikel auf explizite Anfrage gerne vorab zur Verfügung. Ohne entsprechende Rückfrage gilt die Standard-Konfiguration als vom Besteller akzeptiert.
- Haftungsausschluss bei Zweckentfremdung: Eine Haftung für Schäden, die durch Überschreitung der üblichen Belastungsgrenzen oder unsachgemäße Reinigung/Lagerung entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn die Veredelung (Druck/Gravur) die ursprünglichen Materialeigenschaften verändert hat.















