Die perfekte Arbeitsleuchte für alle Fälle. Mit dem Magnet auf der einen Seite findet sie Halt an allen magnetischen Oberflächen und mit der ausziehbaren Aluminium Lampe (26-64cm) an deren Ende sich ein weiterer Magnet befindet, beleuchten Sie nicht nur schwer einsehbare Stellen, Sie fischen auch Schrauben o.Ä. aus den entlegensten Ecken. Die Taschenlampe hat 3 LED 10 Lumen und die COB Leuchte 80 Lumen. Ebenso ist der Kopf der Taschenlampe, wenn sie ausgezogen ist, flexibel und kann so in alle Richtungen gedreht werden. Inklusive Batterien
| Farbe | SCHWARZ |
|---|---|
| Abmessung | |
| Material | |
| Druckgruppe |
Pflege & Sicherheit
Bitte beachten Sie, dass die im Shop angebotenen Artikel für den Einsatz im gewerblichen Bereich konzipiert sind. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken und Sachschäden gelten folgende Bestimmungen als vereinbart:
- Eigenverantwortliche Eignungsprüfung: Als gewerblicher Besteller obliegt Ihnen die Pflicht, die Eignung der Artikel für Ihren spezifischen Einsatzzweck sowie für Ihre Zielgruppe vorab eigenständig zu prüfen. Dies gilt insbesondere für mechanische Belastungsgrenzen, Materialunverträglichkeiten und technische Spezifikationen.
- Nachrangigkeit von Shop-Angaben: Die Produktbeschreibungen im Onlineshop dienen lediglich der allgemeinen Identifikation. Rechtlich verbindliche Sicherheits- und Pflegehinweise sowie Belastungslimits ergeben sich ausschließlich aus den vom Hersteller bereitgestellten Merkblättern oder den dem Produkt beigefügten Original-Dokumentationen.
- Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern: Da Herstellerinformationen und Konformitätserklärungen (z.B. CE, RoHS, REACH) oft separat geführt werden, stellen wir Ihnen diese für den jeweiligen Artikel auf explizite Anfrage gerne vorab zur Verfügung. Ohne entsprechende Rückfrage gilt die Standard-Konfiguration als vom Besteller akzeptiert.
- Haftungsausschluss bei Zweckentfremdung: Eine Haftung für Schäden, die durch Überschreitung der üblichen Belastungsgrenzen oder unsachgemäße Reinigung/Lagerung entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn die Veredelung (Druck/Gravur) die ursprünglichen Materialeigenschaften verändert hat.















