Werbeartikel sind eines der wirkungsvollsten Marketinginstrumente im B2B-Bereich — und sie sind steuerlich absetzbar. Allerdings gelten klare Freigrenzen, Dokumentationspflichten und Sonderregelungen, die Unternehmen kennen müssen. Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 hat sich die wichtigste Grenze geändert: Statt 35 Euro gilt jetzt eine Freigrenze von 50 Euro netto pro Empfänger und Jahr. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie für die steuerlich korrekte Handhabung Ihrer Werbeartikel wissen müssen — mit konkreten Beispielen, Buchungshinweisen und einer Checkliste für Ihre Buchhaltung.

Die drei Stufen der steuerlichen Absetzbarkeit

Stufe 1: Streuartikel unter 10 Euro — steuerfrei und unkompliziert

Werbeartikel mit einem Anschaffungswert unter 10 Euro netto gelten steuerlich als Streuartikel. Sie sind die einfachste Kategorie:
  • Voll als Betriebsausgabe absetzbar — ohne Einschränkung
  • Keine Empfänger-Dokumentation nötig — Sie müssen nicht aufzeichnen, wer den Artikel erhalten hat
  • Keine Pauschalsteuer nach §37b EStG — weder für Sie noch für den Empfänger fällt Steuer an
  • Vorsteuerabzug erhalten — die enthaltene Umsatzsteuer können Sie geltend machen
Typische Streuartikel sind Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Einkaufswagenchips, Feuerzeuge, Haftnotiz-Sets oder Bonbons mit Firmenlogo. Bei werbeartikel-ok.de finden Sie über 3.000 Produkte in dieser Preiskategorie. Praxistipp: Der 10-Euro-Wert bezieht sich auf den einzelnen Artikel. Wenn Sie einem Messebesucher drei verschiedene Streuartikel im Wert von je 8 Euro geben, liegen Sie trotzdem im grünen Bereich — die 10-Euro-Grenze gilt pro Artikel, nicht pro Person.

Stufe 2: Werbegeschenke bis 50 Euro — absetzbar mit Dokumentation

Seit dem 1. Januar 2024 gilt durch das Wachstumschancengesetz eine neue Freigrenze von 50 Euro netto pro Empfänger und Kalenderjahr (vorher 35 Euro). Werbeartikel in diesem Bereich sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Empfänger muss dokumentiert werden — Name, Firma, Anlass und Wert des Geschenks
  • Eigenes Buchungskonto verwenden — z.B. SKR03 #4630 „Geschenke abzugsfähig bis 50€“ oder SKR04 #6610
  • 50 Euro ist eine Freigrenze, kein Freibetrag — wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag nicht mehr absetzbar
  • Die Grenze gilt pro Person und Jahr — mehrere Geschenke an denselben Empfänger werden zusammengerechnet
Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten, solange die 50-Euro-Grenze eingehalten wird. Bei Überschreitung wird das Geschenk als unentgeltliche Wertabgabe behandelt und ist umsatzsteuerpflichtig. Praxistipp: In den 50 Euro sind Anschaffungskosten inklusive Bedruckung und Verpackung enthalten. Versandkosten zählen laut Einkommensteuer-Richtlinien (R 4.10 Abs. 3 EStR) hingegen nicht mit — ein wichtiges Detail, das Spielraum schafft.

Stufe 3: Werbegeschenke über 50 Euro — nicht absetzbar

Übersteigt der Gesamtwert aller Geschenke an einen Empfänger die 50-Euro-Grenze pro Jahr, entfällt die Absetzbarkeit komplett. Weder die ersten 50 Euro noch der darüber hinausgehende Betrag sind dann als Betriebsausgaben abziehbar. Die Ausgabe gilt als Entnahme aus dem Betriebsvermögen. Ausnahme: Gegenstände, die der Empfänger ausschließlich beruflich und nicht privat nutzen kann, sind von der 50-Euro-Grenze ausgenommen. Ein Arztkoffer für einen Arzt, Spezialwerkzeug für einen Handwerker oder branchenspezifische Fachliteratur dürfen auch über 50 Euro liegen.

Die Pauschalsteuer nach §37b EStG

Unabhängig von der Absetzbarkeit als Betriebsausgabe stellt sich die Frage: Muss der Empfänger das Geschenk versteuern? Grundsätzlich ja — ein Werbegeschenk ist für den Empfänger ein geldwerter Vorteil. In der Praxis übernehmen die meisten Unternehmen deshalb die Pauschalsteuer nach §37b EStG:
  • 30 Prozent des Geschenkwerts, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Befreit den Empfänger von der eigenen Steuerpflicht
  • Der Empfänger muss über die Pauschalversteuerung informiert werden
  • Gilt für Sachzuwendungen bis 10.000 Euro pro Empfänger und Jahr
Wichtig: Bei Geschenken bis 10 Euro (Streuartikel) ist keine Pauschalsteuer nötig. Bei abziehbaren Geschenken bis 50 Euro handhaben die meisten Finanzämter die Pauschalsteuer kulant — sie empfiehlt sich aber erst bei hochwertigeren Geschenken. Wer die Pauschalsteuer für ein Geschenk übernimmt, muss sie allerdings für alle Geschenke im Wirtschaftsjahr übernehmen (Einheitlichkeitsgebot). Praxistipp: Die übernommene Pauschalsteuer wird nach Verwaltungsauffassung bei der Prüfung der 50-Euro-Freigrenze nicht mitgerechnet. Ein Geschenk im Wert von 48 Euro netto bleibt also absetzbar, auch wenn die 30% Pauschalsteuer hinzukommen.

Sonderfall: Geschenke an eigene Mitarbeiter

Für Geschenke an die eigenen Mitarbeiter gelten andere Regeln als für Kundengeschenke: Monatliche Sachbezugsfreigrenze: 50 Euro brutto Sachleistungen an Mitarbeiter bis 50 Euro brutto pro Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das umfasst auch Werbeartikel, Gutscheine oder Tankkarten — aber kein Bargeld. Persönliche Anlässe: 60 Euro brutto Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Firmenjubiläum dürfen zusätzlich Geschenke bis 60 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer) steuerfrei überreicht werden. Diese Grenze gilt pro Anlass — bei zwei Anlässen im selben Monat sind zweimal 60 Euro möglich.

Überblick: Alle Grenzen auf einen Blick

Kategorie Grenze Bezug Absetzbar? Dokumentation §37b nötig?
Streuartikel unter 10 € netto pro Artikel ✅ Ja, voll Keine Empfängerliste Nein
Geschenke an Kunden bis 50 € netto pro Person/Jahr ✅ Ja, voll Empfänger + Wert Optional
Geschenke an Kunden über 50 € netto pro Person/Jahr ❌ Nein, komplett Empfänger + Wert Empfehlenswert
Sachbezug Mitarbeiter bis 50 € brutto pro Person/Monat ✅ Steuerfrei Lohnkonto Nein
Anlass Mitarbeiter bis 60 € brutto pro Anlass ✅ Steuerfrei Lohnkonto + Anlass Nein

Buchhaltungs-Checkliste

Damit Ihr Steuerberater und das Finanzamt keine Fragen haben, sollten Sie folgende Punkte sicherstellen: Getrennte Buchungskonten verwenden. Buchen Sie Streuartikel (unter 10€), absetzbare Geschenke (bis 50€) und nicht absetzbare Geschenke (über 50€) auf separate Konten. Die gängigen Buchhaltungsprogramme (DATEV, Lexware, sevDesk) bieten diese Konten standardmäßig an. Empfängerliste führen. Für alle Geschenke über 10 Euro ist eine namentliche Zuordnung Pflicht: Name des Empfängers, Firma, Wert des Geschenks und Anlass. Für Streuartikel unter 10 Euro ist keine Empfängerliste nötig. Ordnungsgemäße Rechnungen aufbewahren. Jeder Werbeartikel-Einkauf braucht eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Achten Sie darauf, dass Bedruckungskosten separat oder als Position auf der Rechnung ausgewiesen werden. Pauschalsteuer einheitlich handhaben. Wenn Sie für ein Geschenk die 30% Pauschalsteuer nach §37b übernehmen, gilt das für alle Geschenke im Wirtschaftsjahr. Ausnahme: Streuartikel unter 10€ und Aufmerksamkeiten unter 60€.

Drei Praxisbeispiele

Beispiel 1 — Messestreuartikel

Sie bestellen 500 Kugelschreiber mit Logo für 2,80€ netto pro Stück. Gesamtkosten: 1.400€ netto. Da jeder Kugelschreiber unter 10€ liegt, sind die gesamten 1.400€ als Betriebsausgabe absetzbar. Keine Empfängerliste, keine Pauschalsteuer.

Beispiel 2 — Weihnachtsgeschenk an Kunden

Sie verschenken eine hochwertige Trinkflasche im Wert von 45€ netto an 50 Geschäftskunden. Gesamtkosten: 2.250€ netto. Da jedes Geschenk unter 50€ liegt, ist der gesamte Betrag absetzbar. Aber: Sie müssen alle 50 Empfänger namentlich dokumentieren.

Beispiel 3 — Geschenk an wichtigen Partner

Sie schenken einem langjährigen Kunden ein Premium-Geschenkset im Wert von 85€ netto. Das übersteigt die 50€-Grenze — der gesamte Betrag von 85€ ist nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Sie können aber die 30% Pauschalsteuer (25,50€ + SolZ) übernehmen, damit der Empfänger das Geschenk nicht versteuern muss.

Fazit: Steueroptimal schenken

Die wichtigste Erkenntnis: Seit 2024 liegt die Freigrenze bei 50 Euro netto, nicht mehr bei 35 Euro. Damit haben Unternehmen deutlich mehr Spielraum für wirkungsvolle Werbegeschenke. Streuartikel unter 10 Euro bleiben der einfachste Weg — keine Dokumentation, keine Pauschalsteuer, voller Betriebsausgabenabzug. Bei werbeartikel-ok.de finden Sie über 90.000 individuell bedruckbare Produkte in allen Preiskategorien — vom Kugelschreiber für 0,50€ bis zum Premium-Geschenkset. Unser Live-Druckkalkulator zeigt Ihnen sofort den Stückpreis inklusive Bedruckung, damit Sie Ihr Steuerbudget exakt planen können. Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie steuerliche Details immer mit Ihrem Steuerberater ab.

FAQ: Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Sind Werbeartikel grundsätzlich steuerlich absetzbar?

Ja. Werbeartikel gelten als Werbekosten und sind als Betriebsausgaben absetzbar, solange die gesetzlichen Freigrenzen eingehalten werden. Für Geschenke an Geschäftspartner gilt seit 2024 eine Grenze von 50 Euro netto pro Empfänger und Jahr.

Was zählt als Streuartikel?

Streuartikel sind Werbemittel mit einem Anschaffungswert unter 10 Euro netto pro Stück. Typische Beispiele: Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Feuerzeuge, Bonbons oder Haftnotizen mit Logo. Sie sind ohne Dokumentation und ohne Pauschalsteuer voll absetzbar.

Gilt die 50-Euro-Grenze pro Geschenk oder pro Person?

Pro Person und Kalenderjahr. Verschenken Sie an denselben Kunden im Januar einen Kalender für 20€ und im Juni eine Trinkflasche für 35€, übersteigt die Summe (55€) die Grenze — und der gesamte Betrag ist nicht mehr absetzbar.

Muss der Empfänger das Werbegeschenk versteuern?

Bei Streuartikeln unter 10€ nein. Bei Geschenken über 10€ grundsätzlich ja, es sei denn, der Schenkende übernimmt die Pauschalsteuer von 30% nach §37b EStG.

Sind die Versandkosten in der 50-Euro-Grenze enthalten?

Nein. Laut Einkommensteuer-Richtlinien (R 4.10 Abs. 3 EStR) zählen Vertriebs- und Versandkosten nicht zu den Anschaffungskosten bei der Prüfung der Freigrenze. Bedruckungskosten hingegen schon.

Was hat sich 2024 geändert?

Das Wachstumschancengesetz hat die Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner rückwirkend zum 1. Januar 2024 von 35 Euro auf 50 Euro netto angehoben.
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